13. Oktober 2026

Der neue smart #2 ist zurück: 6,95 Meter Wendekreis und moderne Technik für die Stadt

Die Ikone ist zurück: Der smart #2 feiert seine Weltpremiere in Paris. Maximale Agilität – mit einer im Segment einzigartigen Fünenker-Hinterachse für ein souveränes Fahrverhalten, Hinterradantrieb und nur 6,95 Metern Wendekreis. Neu entwickelte ECA-Plattform, weiterentwickelte Tridion Cell Evo – modernste Technologie trifft auf Sicherheit auf höchstem Niveau. smart stellt den neuen smart #2 als zeitgemässe Neuinterpretation seines ikonischen Zweisitzers vor. 30 Jahre nach der Präsentation des ursprünglichen smart Zweisitzer-Konzepts in Paris bekräftigt der vollelektrische smart #2 die Idee einer modernen Mobilitätslösung, insbesondere für urbane Umgebungen. Er verbindet die charakteristischen kompakten Abmessungen der Marke mit zukunftsweisender Elektrofahrzeugtechnologie.

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Bis zu 15 Prozent weniger Treibstoffverbrauch – ganz ohne technische Veränderungen

Wer beim Autofahren deutlich weniger Energie verbrauchen möchte, muss weder ein neues Fahrzeug kaufen noch technische Veränderungen vornehmen. Eine der wirksamsten Massnahmen ist überraschend einfach: Auf der Autobahn freiwillig etwas langsamer fahren. Bereits der Wechsel von 120 auf 100 km/h kann den Treibstoffverbrauch um rund 15 Prozent reduzieren. Auch Elektroautos profitieren davon. Entscheidend ist der Luftwiderstand. Je schneller ein Auto fährt, desto mehr Energie benötigt es, um die Luft zu verdrängen. Dieser Widerstand steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Besonders auf längeren Autobahnfahrten macht sich der Unterschied deshalb bemerkbar. Wer gleichmässig mit 100 statt 120 km/h unterwegs ist, kann mit einem Benziner oder Diesel spürbar Geld sparen. In der Schweiz gilt auf Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Diese Geschwindigkeit muss jedoch nicht ausgeschöpft werden. Solange die Verkehrsverhältnisse eine gleichmässige, sichere Fahrt ermöglichen und niemand unnötig behindert wird, kann das freiwillige Reduzieren des Tempos eine wirkungsvolle Sparstrategie sein.

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Heftiger Crash auf A1: Skoda schiebt Opel in Lastwagen – Lenker verletzt

(Lenzburg AG). Am späten Montagnachmittag ereignete sich auf der Autobahn A1, Fahrbahn Bern, auf Höhe des Rastplatzes Lenzburg eine Auffahrkollision zwischen zwei Autos und einem Lastwagen. Ein 34-jähriger Skoda-Lenker kollidierte heftig mit dem Heck eines vorausfahrenden Opels und schob diesen in einen Lastwagen. Der 49-jährige Opel-Lenker wurde dabei leicht verletzt. Während der Lastwagen nur leicht beschädigt wurde, entstand an beiden Autos massiver Sachschaden.

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Schnee, Eis und Frost: Warum Autofahrer beim Reifenwechsel nicht warten sollten

Von Oktober bis Ostern – die sogenannte O-bis-O-Regel erinnert Autofahrer daran, rechtzeitig auf Winterpneus zu wechseln. Gerade im Schweizer Herbst können kalte Nächte, nasse Fahrbahnen und plötzlicher Schneefall die Strassenverhältnisse rasch verändern. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz zwar nicht, die Verantwortung für ein betriebssicheres Fahrzeug bleibt aber bestehen. Wer zu lange mit Sommerpneus unterwegs ist, riskiert bei winterlichen Verhältnissen gefährlich lange Bremswege. Die O-bis-O-Regel ist eine bewährte Orientierung, aber kein verbindlicher Wechseltermin. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) empfiehlt wintertaugliche Reifen während der kalten Jahreszeit. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen: Bereits im Oktober können besonders in höheren Lagen Schnee, Eis und Schneematsch auftreten. Auch im Mittelland ist Vorsicht angebracht. Frostige Morgenstunden können Strassenabschnitte gefährlich machen, obwohl am Nachmittag milde Temperaturen herrschen. Wer regelmässig früh zur Arbeit fährt, Bergstrecken benutzt oder längere Fahrten plant, sollte den Reifenwechsel entsprechend früh organisieren.

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Vorsicht bei QR-Codes auf Parkautomaten: Betrug rechtzeitig erkennen

QR-Codes am Parkautomaten erleichtern das Bezahlen, können aber auf gefälschte Zahlungsseiten führen. Kriminelle überkleben echte Codes und nutzen vertraute Logos, um Kreditkartendaten oder Zahlungsfreigaben zu erhalten. Eine kurze Kontrolle von Aufkleber, Internetadresse und Zahlungsangaben hilft, solche Betrugsversuche zu erkennen. Die Masche betrifft auch die Schweiz: Im Dezember 2024 berichtete Cybercrimepolice über manipulierte Bezahlcodes an Parkuhren in verschiedenen Städten. Besonders glaubwürdig wirkt der Angriff, weil zunächst gewöhnliche Angaben wie Kontrollschild und Parkdauer verlangt werden. Erst danach folgt die Aufforderung, vertrauliche Zahlungsdaten einzugeben.

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